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Tätigkeitsschwerpunkte

§ Privates Baurecht / Architektenrecht

Ein Richter am Oberlandesgericht sagte einmal zu meinem Mandanten:
"Wer baut, braucht 28 mal Glück".
Wie wahr!

Betrachtet man das private Baurecht, so sind in der Tat oftmals 28 unterschiedliche Gewerke und Ingenieurdienstleister involviert. Die Erfahrung zeigt, dass sich Streitigkeiten von vornherein durch eine geeignete Vertragsgestaltung vermeiden lassen. Gleiches gilt natürlich für die Zusammenarbeit mit den Handwerkern und dem Architekten bzw. beratenden Ingenieur.
Im Bereich des privaten Baurechts berate und vertrete ich Sie in sämtlichen Bereichen des Bauvertrags- und des Architektenrechts. Dazu gehören neben dem Bauvertragsrecht unter anderem die Beweissicherung, das Beweissicherungsverfahren, Bauprozesse, das Nachbarrecht, das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Fragen der Abnahme und der Gewährleistung, der Nachträge, der Haftung, der Schadenersatzansprüche, der Architektenhaftung sowie (hier insbesondere für den Handwerker) Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Mängelhaftung aus den Bereichen BGB und VOB/B und die öffentliche Vergabe.

§ Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Es ist erstaunlich, dass nicht nur Privatpersonen sondern auch Unternehmer keine (oder wenn, dann unausgewogene, unvollständige, teilweise veraltete) Testamente haben. Kein Wunder, dass sich im Erbfall die Verwandtschaft erst vor Gericht kennenlerntc

Testamentarische Gestaltungen, das gilt für den Privatmann sowie für den Unternehmer, haben weitreichende Konsequenzen und sollten rechtlich und steuerrechtlich abgeprüft sein. Eine einmal getroffene testamentarische Entscheidung / Regelung muss in gewissen Zeitabständen auf den Prüfstand. Manchmal ändern sich die Lebenswirklichkeiten, oft passt sich die Gesetzgebung neuen Kenntnissen und Bedingungen an. Insbesondere steuerrechtlich wird es dann notwendig, erbrechtliche Regelungen neu zu formulieren. Unter Beiziehung externer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer berate ich Sie umfassend, gestalte Ihre Testamente und Erbverträge oder finde mit kompetenten Partnern geeignete Unternehmensnachfolger. Über gesellschafts- und erbrechtliche Regelungen hinaus erarbeite ich auch geeignete Unternehmensstrukturen (unter anderem Stiftungslösungen)  und gesellschaftsrechtliche Neuausrichtungen unter Beachtung der steuerrechtlichen Aspekte.


Interessenschwerpunkte

§ Privates Baurecht / Architektenrecht
§ Erbrecht
§ Unternehmensnachfolge
§ Vertragsgestaltung
§ Kauf und Verkauf von Unternehmen
§ Forderungseinzug